Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dienst-/Werkleistungen der Markov Nikolov GbR (proclean)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Dienst-/Werkleistungen) (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen betreffend Reinigungsdienst- und Werkleistungen zwischen dem Kunden und der Markov Nikolov GbR mit Sitz in Hannover. Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher im Sinne der AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit dem Anbieter zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang / Vertragsschluss
Proclean bietet dem Kunden zahlreiche Dienst- und Werkleistungen im Bereich der Gebäudereinigung an. Der Vertrag über die Erbringung von Leistungen zwischen dem Kunden und proclean wird in der Regel schriftlich oder per E-Mail unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen.
Änderungen und Erweiterungen vertraglich vereinbarter Leistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung von proclean in Textform. Proclean ist es gestattet, Unteraufträge zu erteilen.
Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße werden gemäß der Richtlinien für die Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks ermittelt. Sofern kein unverzüglicher Widerspruch des Kunden hinsichtlich der ermittelten Maße und Flächen erfolgt, so gelten diese als genehmigt.
Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Dienstleistung durch proclean die Mitarbeiter von proclean in das zu reinigende Objekt einzuweisen, auf etwaige Gefahrenquellen hinzuweisen und ggf. notwendige Schlüssel zu übergeben.
Reinigungsmittel und erforderliche Geräte für die Reinigung werden seitens proclean gestellt, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist. Der Kunde stellt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, das für die Durchführung der Reinigung notwendige Wasser, Strom, Mülltonnen bzw. Papiertonnen, Handtücher und Toilettenpapier auf eigene Kosten zur Verfügung.
3. Abnahme
Sofern Werkleistungen seitens proclean geschuldet sind, gelten wiederkehrende Reinigungsleistungen als abgenommen, wenn der Kunde nach durchgeführter Reinigung die Flächen in Gebrauch nimmt, ohne zuvor Mängel konkret zu benennen.
Sofern nur einmalige Werkleistungen geschuldet sind, erfolgt die Abnahme durch entsprechende Erklärung gegenüber proclean. Sollte der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer von proclean gesetzten und angemessenen Frist erklären, gilt das Werk als abgenommen. Gleiches gilt, wenn das Werk ohne Mitteilung von Mängeln seitens des Kunden in Gebrauch genommen wird.
Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise von proclean verstehen sich, sofern nicht abweichend angegeben, inklusive der gesetzlichen MwSt. der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern weitere Leistungen nach dem Vertragsschluss zusätzlich beauftragt werden, werden diese gemäß der im Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Preisliste von proclean in Rechnung gestellt.
Rechnungen von proclean sind mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge auf das von proclean in der Rechnung angegebene Konto zahlbar.
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Laufzeit und Kündigung
Verträge über wiederkehrende Leistungen von proclean werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats beidseitig kündbar. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform erfolgen.
6. Haftungsbeschränkung
Proclean haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Proclean haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die Haftung erstreckt sich auch auf die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren korrekte Erfüllung für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung essentiell ist.
Im letztgenannten Fall haftet proclean jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Proclean haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von proclean.
7. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.